Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.03.2018 - 1 B 827/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10635
OVG Saarland, 20.03.2018 - 1 B 827/17 (https://dejure.org/2018,10635)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.03.2018 - 1 B 827/17 (https://dejure.org/2018,10635)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. März 2018 - 1 B 827/17 (https://dejure.org/2018,10635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 B 331/18

    Konkurrentenstreit um das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    Der hiergegen eingelegten Beschwerde des Antragstellers wurde durch Beschluss des Senats vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 - stattgegeben und dem Antragsgegner einstweilen untersagt, dem Beigeladenen das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts zu übertragen, bevor über den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Dem Beschluss des Senats vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 - folgend habe der Antragsgegner eine neue Auswahlentscheidung getroffen und ohne Rechtsfehler (erneut) den Beigeladenen als den am besten geeigneten Bewerber ausgewählt.

    Infolge der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. März 2018 - 1 B 827/17 - ist Herr Vizepräsident des Landgerichts .

    Schon aufgrund des Beschlusses des Senats vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 - war dem Antragsteller bekannt, dass die Beurteilung des Beigeladenen der Überarbeitung bedurfte.

    Schließlich begegnet die Beurteilung des Beigeladenen in der (korrigierten) Fassung vom 26.4.2018 keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, insbesondere hat der Antragsgegner den im Beschluss des Senats vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 - festgestellten Plausibilitätsmängeln der damaligen Eignungsprognose in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen.

    Der Senat hat, ohne dass dies vom Antragsteller gerügt und demgemäß entscheidungserheblich war, mit Blick auf die infolge der fehlenden Plausibilität der Eignungsbeurteilung insoweit vorzunehmende Neubeurteilung des Beigeladenen in seinem Beschluss vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 - darauf hingewiesen, dass mit Rücksicht darauf, dass dienstliche Beurteilungen ein möglichst vollständiges Bild der im Verlauf der dienstlichen Laufbahn eines Beamten bzw. Richters gezeigten Leistungsentwicklung darstellen sollen, der Beurteilungszeitraum regelmäßig die Zeit zwischen zwei Beurteilungen abdecken muss(Seite 17 des Beschlusses) und dies bei der ursprünglichen Anlassbeurteilung des Beigeladenen nicht der Fall war.

    Es kann dahinstehen, ob der Antragsteller, der sich in seiner Beschwerdebegründung zwar ausführlich und kritisch mit dem Beurteilungsbeitrag des ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts auseinandersetzt, das Fehlen einer Bewertung der vorgenannten Tätigkeit des Beigeladenen am Oberlandesgericht aber jedenfalls in seinem fristgerecht eingegangenen Beschwerdebegründungsschriftsatz vom 20.12.2018 nicht ausdrücklich bemängelt, eine sich hieraus ergebende Beurteilungslücke - anders als im vorangegangenen Verfahren 1 B 827/17 - in einer dem Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO genügenden Weise fristgemäß gerügt hat.

    Dieser setzt sich zwar ausdrücklich lediglich mit dessen Leistungen in der ab dem 1.9.2014 innegehabten Funktion des Vizepräsidenten des Landgerichts auseinander, die diesbezüglich vorgenommene, kaum steigerungsfähige Einschätzung des Beigeladenen verbunden mit der Feststellung, die zuletzt am 9.5.2014 erfolgte - auf hohem Niveau geäußerte vorsichtige - Einschätzung der Eignung für das Amt eines Vizepräsidenten des Landgerichts mit "sehr gut - untere Grenze" habe sich angesichts der überraschend positiven Entwicklung des Beigeladenen als nicht gerechtfertigt gezeigt, vielmehr hätte auch er, wenn er zum 31.10.2016 die Eignung des Beigeladenen für das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts einzuschätzen gehabt hätte, dessen Eignung mit "sehr gut" bewertet, lassen nunmehr - anders als im vorangegangenen Verfahren 1 B 827/17 - keinen Zweifel daran offen, dass die Leistungen des Beigeladenen als Richter am Oberlandesgericht in den vier Monaten von Mai bis August 2014 die überaus positive Gesamteinschätzung und insbesondere die Plausibilität der nunmehr allein verfahrensgegenständlichen Eignungsprognose nicht in Frage stellen können.

  • VG Saarlouis, 15.11.2018 - 2 L 1058/18

    Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtsschutzbegehrens in einem Konkurrentenstreit

    Die Konkurrenz des Antragstellers und des Beigeladenen um das Amt des LAG-Präsidenten war bereits Gegenstand des Beschlusses der Kammer vom 14.11.2017 - 2 L 1180/17 - sowie (in zweiter Instanz) des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 -.

    Mit Blick auf diese Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 - ist der Beigeladene dienstlich neu beurteilt und seine Eignung für das angestrebte Amt von ursprünglich "sehr gut (obere Grenze)" in "sehr gut" (ohne Ausprägungsgrad) geändert worden.

    Zunächst bedarf es keiner weiteren Erläuterung, dass - was auch der Antragsteller unterstellt - Anlass für die Änderung der dienstlichen Beurteilung des Beigeladenen die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in dessen Beschluss vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 - gewesen ist.

    Insoweit ist darauf zu verweisen, dass die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 14.11.2017 - 2 L 1180/17 -, bestätigt durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 -, festgestellt hat, dass der Dienstherr vorliegend mit der offenen Ausschreibung der Stelle des LAG-Präsidenten sein diesbezügliches Organisationsermessen in rechtlich unbedenklicher Weise ausgeübt hat.

  • OVG Saarland, 21.10.2021 - 1 A 8/21

    Berichtigung eines Beschlusses

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2018 - 1 B 827/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.1.2017 - 8 A 2710/13 -, juris].
  • OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18

    Bewerberauswahl; Auswirkungen des krankheitsbedingten Fehlens einer nach den

    Zunächst hat das Verwaltungsgericht entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen werden kann und die der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht(siehe zuletzt Beschluss vom 20.3.2018 - 1 B 827/17 -, juris), das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Sinne des § 123 Abs. 1 VwGO mit Recht bejaht.
  • VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel;

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (OVG Saarl., Beschluss vom 20.03.2018 - 1 B 827/17 - juris Rn. 42 unter Hinweis auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 83).
  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten/Richters, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris, Rn. 83; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 B 827/17 -, juris, Rn. 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht